Umweltverträglichkeit von Pelletheizungen und Pelletöfen
Die Umweltverträglichkeit von Pelletsfeuerungsanlagen wird im Allgemeinen verhältnismäßig positiv eingeschätzt. Moderne Pelletheizungen mit effizienterer Regelung, wie auch die abnehmende Menge minderwertiger, mit Wachsen verpresster Holzpellets lässt eine weitere Verbesserung annehmen.
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Die Stiftung Warentest hat inzwischen schon mehrmals Pelletheizungen getestet und viele Kriterien für die Beurteilung der Pelletskessel aufgestellt. Ein besonders wichtiges Auswahlkriterium erscheint uns der Stromverbrauch der Pelletheizung. Denn wie die Pelletöfen haben auch die Pelletskessel einen extra Stromanschluss für die Steuerung der Verbrennung, die Ansteuerung der Pelletförderung und vor allem für die automatische Zündung.
Die Auswirkungen der insgesamt zunehmenden Menge an Pelletsheizungen lassen sich aber derzeit noch schlecht beurteilen.
Schwefeldioxid (SO2) bei Pelletheizungen
Holzpellets nach DIN plus oder ÖNORM M 7135 haben einen Schwefelgehalt von maximal 0,04 Gew-%, der zwischen Erdgas nach Spezifikation des DVGW (max. 30 mg/m³ bzw. 8 mg/kWh zuzüglich Schwefelanteile aus durchschnittlicher Odorierung) und leichtem Heizöl (maximal 0,2 Gew-% nach 3. BlmSchV) liegt. Laut GEMIS beträgt die Freisetzung von SO2 über den gesamten Lebenszyklus von Holzpellets aus der Restholzverwertung etwa 0,53 g/kWh. Heizöl (Brennwerttechnik) und Erdgas bilanzieren mit 0,73 g/kWh und 0,18 g/kWh.
Kohlendioxid (CO2) von Pelletheizungen
Pelletheizanlagen sind weitgehend CO2-neutral. Die Menge an CO2, die bei der Verbrennung freigesetzt wird, entspricht genau der Menge CO2, die beim Wachstum des Holzes in dieses eingebunden wurde. Beim Verrotten des Holzes würde CO2 in gleicher Menge wie bei der Verbrennung freigesetzt.
Bei Einberechnung der CO2-Freisetzung durch Waldbewirtschaftung, Rohholztransport, Aufbereitung, Pellettransport und nicht zuletzt der Anlagenerstellung (Graue Energie) ist die Ökobilanz hinsichtlich dieses Gases nicht ganz ausgeglichen. Das Globale Emissions-Modell Integrierter Systeme (GEMIS) des Öko-Instituts weist für den gesamten Lebenszyklus von Holzpellets (inklusive Transporte und Materialvorleistung) als Koppelprodukt höherwertiger Holznutzung einen Aufwand von nicht-erneuerbaren Energien von etwa 13 % der Nutzenergie aus. Das gesamte freigesetzte CO2-Äquivalent wird mit 35 g/kWh angegeben. Der Vergleichswert für Heizöl (beim Einsatz von Brennwertkesseln) und Erdgas liegt bei 346 g/kWh bzw. 297 g/kWh etwa acht bis zehn mal höher.
Feinstäube bei Pelletheizungen
Die Feinstaubemission moderner Pelletkessel liegt bei etwa 8 mg pro MJ Wärmemenge, entsprechend 29 mg/kWh. Inzwischen gibt es Pelletsheizanlagen, die durch optimierte Verbrennung die Feinstaubemissionswerte unterschreiten und auch in Bereichen installiert werden dürfen, wo strengere Regelungen gelten. Diese Anlagen arbeiten mit Brennwerttechnik und haben ein relativ staub- und rußarmes Abgas (ca. 4 mg Feinstaub pro MJ). Der Vergleichswert für die Feinstaubemission liegt bei Einzelöfen (offener Kamin, Kachelofen) bei etwa 150 mg/MJ, bei Stückholzkesseln bei etwa 90 mg/MJ, und bei Ölheizungen bei 3 mg/MJ.
Im Privathaushalt dürfte eine entsprechende Reinigung unwirtschaftlich sein; in Großanlagen (z. B. Biomasseheizkraftwerk) bestehen hier bessere Möglichkeiten.
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Ozonbelastung von Pelletheizungen
Die Ozonbelastung durch Freisetzung von Ozon-Vorgängerstoffen (Stickoxide, Kohlenstoffmonoxid, Methan und flüchtige organische Verbindungen) wird für die Verbrennung von Holzpellets aus der Restholzverwertung in GEMIS mit 0,88 g/kWh ausgewiesen, etwa um den Faktor zwei mehr als bei der Verbrennung von Heizöl mit Brennwerttechnik (0,41 g/kWh) oder von Erdgas (0,35 g/kWh). Da die vermehrte Bildung von Photooxidantien aufgrund der dazu notwendigen intensiven Sonnenstrahlung hauptsächlich in den Sommermonaten ein Problem darstellt („Sommersmog“), während Raumheizungen naturgemäß überwiegend im Winter arbeiten, wird dieser Emission aber vergleichsweise wenig Problempotential zugeschrieben.